Kleintierarzt (m,w,d) gesucht (Standort: Belm, Niedersachsen / Landkreis Osnabrück)

Das Tierärztliche Zentrum Belm im wunderschönen Osnabrücker Land ist eine inhabergeführte Praxis mit Kleintier- und Pferdeanteil. Wir sind ein junges, motiviertes Team mit Spaß an der Arbeit und einem hohen diagnostischen und therapeutischen Anspruch. Die Praxis zeichnet sich durch moderne medizintechnische Ausstattung aus.

Bei uns gibt es feste Arbeitszeiten, Möglichkeiten für moderne Teilzeit-Arbeitsmodelle, 5 Wochen Urlaub im Jahr zuzüglich Fortbildungsulaub und eine leistungsgerechte und an den BAT angelehnte Vergütung. Seit Anfang des Jahres nehmen wir am Osnabrücker Ringnotdienst teil. Das bedeutet, dass jeder von uns nur ca. alle 4-5 Wochen eine Nacht Notdienst hat.

Ob mit oder ohne Berufserfahrung, wir finden für jeden das richtige Aufgabenfeld und unterstützen Dich dabei. Spezialisierung sind gern gesehen aber kein Muss.

Als Mitarbeiter unserer Praxis wirst Du in die familiäre Atmosphäre des Teams eingebunden.

Die Weiterbildungsermächtigung zum Fachtierarzt für Kleintiere liegt vor.

Wir bieten Dir eine umfangreiche Einarbeitung mit erfahrenen Kollegen, Fort- und Weiterbildungmöglichkeiten, eine faire Bezahlung und die Möglichkeit Arbeit und Familie zu verbinden.

Gesucht wird ein/-e Kleintierarzt/-ärztin (m,w,d) in Voll- oder Teilzeit mit oder ohne Berufserfahrung.

Bitte sende eine aussagekräftige Bewerbung bevorzugs per Mail an: info@tz-belm.de
Wir freuen uns auf Dich!

Coronavirus-Pandemie 2020

Liebe Tierbesitzerinnen und Tierbesitzer,

aufgrund der Coronavirus-Pandemie bitten wir Sie eindringlich um Einhaltung folgender Sicherheitsmaßnahmen:

Bei Erkrankung/Verdacht auf Infektion von Tierbesitzer/innen
Sollten Sie selbst (oder Kontaktpersonen) Anzeichen einer Infektion haben (Husten, Schnupfen oder Fieber), in den letzten 14 Tagen in einem SARS-CoV-2 Risikogebiet gewesen sein oder in Kontakt mit einer positiv getesteten Person gestanden haben, dann begleiten Sie Ihr Tier NICHT SELBST in das Tierärztliche Zentrum Belm!

In dem Fall fragen Sie bitte eine dritte, unbeteiligte Person mit Ihrem Tier bei uns vorstellig zu werden. Offensichtlich erkrankten Personen wird der Zutritt zur Praxis verwehrt!

Hygienemaßnahmen
Wir begrüßen Sie gerne mit einem Lächeln, verzichten aber derzeit auf das Händeschütteln!
Mit dem an der Anmeldung bereitgestellten Desinfektionsmittel desinfizieren Sie sich bitte die Hände.
Um Personenkontakte auf das dringend erforderliche Maß zu beschränken bitten wir Sie:

  • ALLEINE ohne weitere Begleitperson mit Ihrem Tier zu uns zu kommen, vor allem ohne Kinder oder ältere Menschen
  • im Wartezimmer und im Behandlungsraum Abstand voneinander zu halten oder mit Ihrem Tier DRAUßEN zu warten
  • Termine zu vereinbaren und NICHT in die offene Sprechstunde zu kommen
  • Ihr Tier im Notdienst nur bei zwingender medizinischer Notwendigkeit vorzustellen

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ihr Team des Tierärztlichen Zentrums Belm

Ab sofort in Kraft: Neue Änderung der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) – Notdienstgebühren

Bundestierärztekammer veröffentlicht Merkblatt für Tierhalter zur Änderung in der GOT

(BTK/Berlin) – Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) wurde durch die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung“ u. a. um die sogenannte „Notdienstgebühr“ ergänzt. Die Regelungen treten am 14.02.2020 in Kraft. Die Bundestierärztekammer (BTK) hat zur Information für Tierhalter ein Merkblatt erstellt, das diese Änderung erklärt.

Im neuen Paragrafen 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst“ ist geregelt, wie im Notdienst abzurechnen ist. Es muss eine pauschale „Notdienstgebühr“ in Höhe von 50,00 Euro bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten berechnet werden. Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden. Außer- dem wird es dem Tierarzt ermöglicht, im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abzu- rechnen, anstatt wie bisher maximal zum 3-fachen Satz.

In der GOT ist auch genau geregelt, zu welchen Zeiten diese neuen Notdienstgebührensätze gelten. Täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (nachts), von Freitag 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des folgenden Montags (Wochenende) sowie von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertages. Wenn eine Tierarztpraxis abends eine reguläre Sprechstunde bis 19.00 oder 20.00 Uhr bzw. eine reguläre Sprechstunde am Wochenende anbietet, ist das kein Notdienst!

Im Notfalldienst werden Patienten also außerhalb der üblichen Sprechzeiten, nachts, an Wo- chenenden und Feiertagen tierärztlich versorgt. Die Notdienstgebühr soll dazu beitragen, dass es Tierärzten in Zukunft möglich bleibt, auch bei solchen Notfällen zur Verfügung zu stehen, denn den Angestellten der Tierarztpraxis stehen für Nachtarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit Gehaltszuschläge bzw. Freizeitausgleich zu. Die höheren Kosten im Notdienst konnten bisher im erlaubten GOT-Rahmen nicht über eine höhere Abrechnung erwirtschaftet werden und waren daher für die Tierarztpraxen nicht kostendeckend.

Die BTK hat außerdem schon vor einiger Zeit den Flyer „Schnelle Hilfe für Hund, Katze & Co.“ erstellt, um Tierbesitzer über den tierärztlichen Notdienst für Klein- und Heimtiere zu in- formieren (www.bundestieraerztekammer.de/presse/tipps-tierhalter/). Denn immer wieder landen Fälle beim Notdienst, die auch in den normalen Sprechzeiten hätten behandelt werden können.

Liebe Patientenbesitzer,

Mit dem heutigen Tag, den 01.08.2018, haben wir unseren Klinikstatus nach 38 Jahren zurückgegeben.
Dies hat auf den gewohnten Praxisalltag keine Auswirkungen, betrifft aber die Notdienstversorgung.

Es ist unserem kleinen, aber sehr feinen Praxisteam aus verschiedenen Gründen nicht länger möglich den Notdienst in der gewohnten Form weiterzuführen.
Wir werden zu unseren angegebenen Öffnungszeiten weiterhin auf Klinikniveau in der gewohnt persönlichen Art und Weise für Notfälle im Bereich der Kleintiere und Pferde für Sie da sein. An allen Wochentagen werden wir, wie gewohnt, mindestens eine offene Kleintiersprechstunde anbieten.

Für Notfälle in den Nachtstunden wird jeweils die tierärztliche Notversorgung bekanntgegeben. Dies wird gerade im Kleintierbereich durch unsere Praxis nicht mehr stets angeboten werden können. In diesem Fall stehen für Kleintiere umliegende Kliniken in z.B. Ahlen, Bielefeld und Bersenbrück zur Verfügung.

Selbstverständlich werden wir uns an tierärztlichen Wochenend-Notdiensten weiterhin mit beteiligen.

Wir freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit.
Ihr Tierärztliches Zentrum Belm-Team